
Ansprechpartner
Herr Michael Märzluft
Telefon: +49 7345 9640-632
Telefax: +49 7345 9640-640
Michael.Maerzluft@Vv-Langenau.de
Waffenbehörde
Eine große Bedeutung im Rahmen der Gefahrenabwehr und Gewährleistung von Sicherheit für die Bevölkerung kommt dem Bereich des Waffenrechts zu.
Wir sind zuständig für Erlaubnisse und Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Erwerb, Besitz und Führen von Waffen und Munition.
Jäger und Sportschützen können bei uns ihre waffenrechtliche Erlaubnis beantragen (grüne und gelbe Waffenbesitzkarte).
Ebenso sind wir zuständig für die Erteilung des Kleinen Waffenscheins.
Außerdem werden die Aufgaben nach dem Sprengstoffrecht erledigt und Erlaubnisse erteilt, die z.B. für den Erwerb von explosionsgefährlichen Stoffen erforderlich sind.
Waffen und explosionsgefährliche Stoffe können bei unsachgemäßer Benutzung zu lebensgefährdenden Verletzungen führen.
Der Umgang mit ihnen unterliegt strengen gesetzlichen Vorgaben.
Was Sie im Zusammenhang mit Waffen und explosionsgefährlichen Stoffen wissen sollten,
finden Sie in unter folgendem Link
Waffen und explosionsgefährliche Stoffe
Formulare rund um das Waffenrecht
Antrag auf Erteilung einer Erwerbserlaubnis nach § 10 Abs. 1 Waffengesetz
Anzeige des Erwerbs einer Schusswaffe
Anzeige des Überlassens einer Schusswaffe
Antrag auf Erteilung / Verlängerung / Ergänzung eines europäischen Feuerwaffenpasses
Antrag Waffenhandelserlaubnis/-herstellungserlaubnis
Merkblatt kleiner Waffenschein
Waffenbesitzkarte im Erbfall beantragen
Antrag Befähigungsschein zum gewerbsmäßigen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen
Antrag Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen
Antrag auf Erlaubnis sowie auf Verlängerung der Erlaubnis zum nicht gewerbsmäßigen Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen gemäß § 27 SprengGAntrag auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte / eines Waffenscheines / einer Munitionserwerbsberechtigung