
Ansprechpartner
Herr Michael Märzluft
Telefon: +49 7345 9640-632
Telefax: +49 7345 9640-640
Gaststätten
Um ein Gaststättengewerbe zu betreiben, bedarf es der Erlaubnis.
Ein Gaststättengewerbe betreibt, wer im stehenden Gewerbe
- Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht (Schankwirtschaft)
- zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht (Speisewirtschaft),
wenn der Betrieb jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich ist.
Ein Gaststättengewerbe betreibt ferner, wer als selbstständiger Gewerbetreibender im Reisegewerbe von einer für die Dauer der Veranstaltung ortsfesten Betriebsstätte aus Getränke oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht, wenn der Betrieb jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich ist.
Keine Erlaubnis braucht, wer
- alkoholfreie Getränke,
- unentgeltliche Kostproben,
- zubereitete Speisen oder
- in Verbindung mit einem Beherbergungsbetrieb Getränke und zubereitete Speisen an Hausgäste
verabreicht.
Antrag Gaststättenerlaubnis
Erforderliche Unterlagen siehe Antrag Gaststättenerlaubnis. Bei Übernahme eines bestehenden Gaststättenbetriebes kann eine für 3 Monate gültige vorläufige Gaststättenerlaubnis erteilt werden.
Soll ein Stellvertreter eingesetzt werden ist eine besondere Erlaubnis erforderlich
Antrag Stellvertreter
Gaststättengesetz: www.gesetzesweb.de/Gast.html