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Regionale Energieagentur Ulm
Telefon: 0731/7903308-0
www.regionale-energieagentur-ulm.de

Infos gibt es auch auf der Homepage des baden-württembergischen Umweltministeriums
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Wärmegesetz für Baden-Württemberg mit zahlreichen Neuerungen

Pflichtanteil erneuerbarer Energien steigt ab 1. Juli – Sanierungsfahrplan zeigt Potenzial.

Wird eine neue Heizanlage fällig, müssen Hauseigentümer in Baden-Württemberg die Vorgaben des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes (EWärmeG) beachten. Ab 1. Juli gelten dabei neue Bestimmungen: Der Pflichtanteil erneuerbarer Energien wurde von zehn auf 15 Prozent erhöht und das EWärmeG gilt nun auch für nicht als Wohnung genutzte Häuser. Ein im Gesetz neu verankerter Sanierungsfahrplan kann helfen, die Anforderungen des Gesetzes zu erfüllen.

Mit dem neuen EWärmeG bekommen Baden-Württemberger Hauseigentümer mehr Möglichkeiten, die gesetzlichen Anforderungen an die Energieeffizienz ihres Gebäudes zu erfüllen, wenn sie die Heizanlage austauschen. Zwar steigt der Pflichtanteil erneuerbarer Energien von zehn auf 15 Prozent, doch bietet das neue Gesetz zahlreiche Varianten, wie diese Zahl durch die Kombination neuer Heizformen mit einem baulichen Wärmeschutz erreicht werden kann.

So verliert die Solarthermie ihre bisherige Stellung als „Ankertechnologie“. Eine neue Möglichkeit, den 15-Prozent-Anteil ganz oder teilweise zu erreichen, ist die Photovoltaik. Heizungen mit Hackschnitzeln, Scheitholz und Pellets sind ebenso zugelassen wie der Anschluss an das Wärmenetz und der Einsatz von Wärmepumpen. Biogas oder Bioöl gelten aber nur in Kombination mit anderen Heizquellen oder baulichen Maßnahmen.

Die Anforderungen für den baulichen Wärmeschutz an Dach oder Fassade bleiben gleich. Je nach Effizienz reicht ein baulicher Wärmeschutz bereits aus, die Anforderungen des neuen EWärmeG zu erfüllen.

Ganz neu ist der Sanierungsfahrplan, der den Energiesparcheck ersetzen soll: Er wird von Energieberatern erstellt und ermittelt mit Blick auf den Wärmebedarf das Sanierungspotenzial eines Gebäudes. Der Fahrplan soll Eigentümern helfen, Sanierungen inhaltlich und zeitlich so zu planen, dass alle Maßnahmen optimal aufeinander abgestimmt sind. Wer einen Sanierungsfahrplan erstellen lässt, kann sich das mit fünf Prozent auf die im EWärmeG vorgeschriebenen 15 Prozent anrechnen lassen.
Die Kosten für einen Sanierungsfahrplan werden bei Ein- bis Zweifamilienhäusern durchschnittlich bei rund 800 bis tausend Euro liegen. Angedacht ist, dass der Sanierungsfahrplan vom Land mit Fördermitteln bezuschusst wird.