Generalfortschreibung des Flächennutzungsplans des Verwaltungsverbands Langenau

Die Verbandsversammlung des Verwaltungsverbands Langenau hat in ihrer Sitzung am 31.03.2022 die Generalfortschreibung des Flächennutzungsplans beschlossen (Aufstellungsbeschluss). 
Gem. § 3 BauGB wird der Entwurf der Generalfortschreibung mit Begründung ab dem 19.04.2022 bis zum 17.07.2022 ausgelegt. Die Planunterlagen liegen mit Begründung zur Einsichtnahme beim Verwaltungsverband Langenau, Kuftenstraße 19 (Info-Schalter), zu den üblichen Dienststunden aus. Die Planunterlagen können auch bei den Bürgermeisterämtern: 

Altheim (Alb), Asselfingen, Ballendorf, Bernstadt, Börslingen, Breitingen, Holzkirch, Stadt Langenau, Neenstetten, Nerenstetten, Öllingen, Rammingen, Setzingen, Weidenstetten 

zu den üblichen Dienstzeiten eingesehen werden. Weiterhin sind die Planunterlagen mit Begründung auch unter 
Generalfortschreibung des Flächennutzungsplans des Verwaltungsverbandes Langenau

Planunterlagen

abzurufen. 

Bürgeranhörung
Am Dienstag 31.05.2022 / Mittwoch 01.06.2022 ganztägig, wird beim Verwaltungsverband Langenau, Kuftenstraße 19, Sitzungssaal (2. OG) eine Bürgeranhörung gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt, bei welcher die Generalfortschreibung des Flächennutzungsplans und die sich daraus ergebenden Änderungen erläutert werden. Es wird darum gebeten, dass sich Interessierte unter der Telefonnummer 07345/9640-511 für einen Termin vormerken lassen. 

Außerdem besteht die Möglichkeit, sich bis zum 17.07.2022 beim Verwaltungsverband Langenau, Kuftenstraße 19, 89129 Langenau, zu der Planung zu äußern.

Verwaltungsverband Langenau


Langenau, den 05.04.2022

Verbandsvorsitzender

Daniel Salemi
Bürgermeister


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