Breitband-Eigenbetrieb nimmt Formen an

Breitband-Eigenbetrieb nimmt Formen an Infrastruktur Weil die „Privatwirtschaft versagt“, will der Verwaltungsverband Langenau neue Wege beschreiten. Langenau. Vor zwei Wochen hatte sich, wie berichtet, der Verwaltungsrat des Verwaltungsverbands Langenau (VVL) mit dem „sehr komplexen Thema“ befasst, wie es Geschäftsführer Hermann Schmid nannte. In der Verbandsversammlung präzisierte er das Vorhaben, für die Breitband-Infrastruktur rückwirkend zum 1. Januar 2019 einen Eigenbetrieb zu gründen, und legte einen Entwurf für die Betriebssatzung vor. Nach Schmids Angaben will der VVL in den kommenden Jahren sechs bis sieben Millionen Euro in den Breitband-Ausbau stecken. Rund 1,2 Millionen an Mehrwertsteuer könne man zurückholen, müsse aber dann auf Pacht-Einnahmen Steuern zahlen. „Das wäre dennoch eine große Entlastung für die Kommunen.“ Möglich sei dies über einen Regie- oder einen Eigenbetrieb. Der größte Unterschied, ergänzte Anton Strahl von der Steuerkanzlei „SLT Treuhand GmbH“, sei, dass beim Regiebetrieb der Aufwand in den Gemeinde-Haushalten abgebildet werde, beim Eigenbetrieb im Verbandshaushalt. Strahl empfahl daher, den Betrieb gewerblicher Art (BgA) als Eigenbetrieb zu führen. Verluste teilen Verwaltungsorgane sollen die Verbandsversammlung, der Betriebsausschuss, der Verbandsvorsitzende sowie die kaufmännische und technische Betriebsleitung – VVL-Mitarbeiter, die eine Aufwands entschädigung erhalten – sein. Der „beschließende Betriebsausschuss“, dem alle Bürgermeister angehören, solle vermeiden, dass stets die Versammlung zusammen kommen muss. Sacheinlagen der Kommunen könnten als Kapitalrücklagen oder gewährte Kredite angesehen werden; eine Verzinsung sei möglich. Schreibe der Eigenbetrieb Verluste, müsse man diese teilen – über die allgemeine Verbandsumlage oder anteilig entsprechend der Anteile am Eigenbetrieb. „Wenn Gewinne da sind, sollen diese im Eigenbetrieb verbleiben.“ Für künftige Ausgaben. Auf Nachfrage von Heinrich Buck sagte Schmid, dass das Konstrukt keinen Einfluss auf die Umsetzung von Breitband-Maßnahmen habe und nur Mehrheitsbeschlüsse nötig seien. Weidenstettens Bürgermeister Georg Engler antwortete Schmid, dass Kommunen ein Veto einlegen können, wenn Maßnahmen teurer werden. Für den Betrieb reiche eine „Einnahmeerzielungsabsicht“, erklärte Strahl auf Nachfrage von Georg Henseler. Eine Gewinnabsicht, die vorerst wohl nicht gegeben sein dürfte, sei nicht nötig. Schmid gab zu, dass die Versammlung etwas „überrannt“ werde. Einzig: „Sie müssen das in Ihre Gremien bringen.“ Damit nach der Sommerpause per Beschluss ein Eigenbetrieb gegründet werden kann. Und das alles nur, „weil die Privatwirtschaft versagt hat“, wie der Langenauer Bürgermeister Daniel Salemi betonte: „Wir wären froh, wenn es jemand anderes täte.“ Mit dem Problem ist der VVL nicht allein. Aber: „Wir wären die Ersten, wenn wir das so umsetzen.“⇥ohe Quelle: SWP Ulm vom 18.Mai 2019


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