Baugesetzbuch: Wirtschaft begrüßt leichteres Ausweisen von Baugebieten

Ein Hektar. Das ist die Grenze. Darunter beginnt ein Bereich, in dem der Natur- und Bodenschutz in Neubaugebieten am Ortsrand bis 2019 teilweise außer Acht gelassen werden darf. Das Land braucht angesichts des Bevölkerungszuwachses in Ballungsräumen derartige Möglichkeiten, zeigt sich die Bauwirtschaft überzeugt.

von Michael Schwarz

Quelle: Staatsanzeiger · Freitag, 17. März 2017 · Nr. 10

 


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