Bekanntmachung der Genehmigung der 22. Fortschreibung des Flächennutzungsplans des Verwaltungsverbands Langenau

Die Verbandsversammlung des Verwaltungsverbands Langenau hat mit Beschluss vom 03.12.2020 die 22. Fortschreibung des Flächennutzungsplans für die nachstehenden Plange-biete festgestellt: 

Gemarkung Rammingen

Erweiterung Gewerbegebiet „Pfifferlingsweg“
Erweiterung gesamt 1,35 ha
( Lageplan Nr. 1 vom 23.07.2019)

Gemarkung Altheim/Alb 

Wohnbaufläche „Bürzel“ 
Verschiebung einer Fläche von 3,3 ha
( Lageplan Nr. 2 vom 23.07.2019)

Das Landratsamt Alb-Donau-Kreis hat mit Schreiben vom 18. Februar 2021, 
Az.: 21.P/621.316, diese Flächennutzungsplanfortschreibung gem. § 6 Abs. 1 BauGB genehmigt. Maßgebend für die Genehmigung sind die Lageplan-Deckblätter im Maßstab 1: 5.000 vom 23.07.2019 und die Begründung vom 23.07.2019/07.10.2019 und der Umweltbericht vom 23.09.2019.

Der Umweltbericht enthält folgende Themen:

- Ziele des Umweltschutzes
- Bewertung der Umweltauswirkungen auf Pflanzen und Tierwelt, Schutzgebiete und Biotope, Boden, Wasser, Klima, Landschaftsbild und Erholung
- Maßnahmen zur Vermeidung/Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen
- Anderweitige Möglichkeiten der Planung

Die 22. Fortschreibung des Flächennutzungsplans wird mit dieser Bekanntmachung wirksam. 

Die Fortschreibung des Flächennutzungsplans kann einschließlich der Begründung mit Um-weltbericht und der zusammenfassenden Erklärung beim Verwaltungsverband Langenau, Flur EG, Kuftenstraße 19 von Montag bis Freitag vormittags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Donnerstag nachmittags von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr eingesehen werden. Jedermann kann diese Fortschreibung einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen (vgl. § 6 Abs. 5 BauGB). 

Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 - 3 und Abs. 2 BauGB bezeichneten Verfah-rens- und Formvorschriften sowie Mängel in der Abwägung nach § 214 Abs. 3 Satz 2 sind nach § 215 Abs. 1 Nr. 1 - 3 BauGB unbeachtlich, wenn die Verletzungen nicht innerhalb von zwei Jahren seit der Bekanntmachung schriftlich gegenüber dem Verwaltungsverband Langenau geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen. 

Langenau, den 31.03.2021
Verbandsvorsitzender


Daniel Salemi
Bürgermeister
 


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