Termine und Aktuelles
11.12.2011 - Neues Nachtbus-Angebot für Elchingen, Langenau, Setzingen, Öllingen, Rammingen Asselfingen und Niederstotzingen (Linie 59)
Zum Fahrplanwechsel am 11.12.2011 wird das nächtliche Angebot an Fahrtmöglichkeiten ab Ulm deutlich verbessert.
Der bisherige Nachtbus, der in den Nächten Samstag/Sonntag um 2:00 Uhr in Richtung Langenau startet, wird auf 2:30 Uhr verlegt. So wird zum einen dem Wunsch nach einer späteren Abfahrt entsprochen, zum anderen ergeben sich bessere Möglichkeiten zum Umstieg vom Nachtbus Ulm/Neu-Ulm auf die Langenauer Linie.
Um auch Jugendlichen unter 18 Jahren ein entsprechendes Angebot zu machen, wird es in den Nächten Freitag/Samstag auf der Linie 59 einen neuen Bus geben, der um 0:30 Uhr in Ulm abfährt.
Die neuen Fahrten werden ab dem Fahrplanwechsel (Sonntag, 11.12.2011) angeboten. Die neuen Nachtbusse können daher erstmals in den Nächten 16./17.12 bzw. 17./18.12.2011 genutzt werden. Für alle Busse, die nach 0:30 Uhr starten, wird der Nachtbuszuschlag erhoben (2,20 Euro pro Nacht für Erwachsene, 1,70 Euro mit Schülermonatskarte).
Aktuelle Fahrplaninfos mit Fahrplantabellen und Haltestellenfahrplänen unter www.ding.eu
Überblick: Nachtbus Linie 59
| Abfahrt ab Ulm ZOB |
Fahrtziel |
Fr / |
Sa/ |
NZ |
00.30 |
Elchingen/Langenau/ Setzingen, Öllingen, Rammingen, Asselfingen, Niederstotzingen |
x |
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02.30 |
Elchingen/Langenau/ Setzingen, Öllingen, Rammingen, Asselfingen, Niederstotzingen |
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x |
x |
01.12.2011 Zentralisierung des Standesamts
Die Stadt Langenau und die Gemeinden Altheim (Alb), Asselfingen, Ballendorf, Bernstadt, Börslingen, Breitingen, Holzkirch, Neenstetten, Nerenstetten, Ölllingen, Rammingen und Setzingen bilden ab 01.01.2012 einen einheitlichen Standesamtsbezirk mit einem gemeinsamen Standesamt. Die Aufgaben des Personenstandswesens werden ab diesem Zeitpunkt durch die Stadt Langenau erfüllt.
Somit werden ab 01.01.2012 alle Personenstandsangelegenheiten der betroffenen Gemeinden vom Standesamt der Stadt Langenau bearbeitet. Dazu wurde im Gebäude des Verwaltungsverbandes Langenau, Kuftenstr.19, 89129 Langenau eine Außenstelle des Standesamts eingerichtet. Die Außenstelle ist zuständig für alle Gemeinden des Verwaltungsverbandes Langenau mit Ausnahme der Gemeinde Weidenstetten. Sie ist am
Montag, Mittwoch und Freitag jeweils von 9.00 bis 12.00 Uhr geöffnet.
Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Edelmann (Tel.Nr. 07345/9640-650).
Personenstandsurkunden können auch weiterhin bei den Gemeindeverwaltungen beantragt werden. Auch Trauungen werden wie bisher in den Gemeinden durchgeführt. Die Anmeldung zur Eheschließung erfolgt aber ausschließlich in Langenau.Kulturlandschaft des Jahres 2011/2012 - Ostalb mit Albuch, Härtsfeld und Lonetal
Der Schwäbische Heimatbund hat die „Ostalb mit Albuch, Härtsfeld und Lonetal“ zur Kulturlandschaft 2011/2012 erklärt. Damit sollen die naturräumlichen und kulturgeschichtlichen Besonderheiten und Schönheiten der Region für Bewohner und Gäste bekannt und erlebbar gemacht werden.
Durch Veranstaltungen, Vorträge, geführte Wanderungen, Workshops sowie Feste und Konzerte in historischen Gebäuden kann die Region näher kennengelernt werden. Eine Übersicht ist unter www.brenzregion.de zu finden.
Mehr Infos zu Hintergrund und Zielen der Auszeichnung sowie ausführliche Infos über die Kulturlandschaft der Ostalb finden Sie unter www.schwaebischer-heimatbund.de.
Lkw-Fahrverbot tritt am 30.05.2011 in Kraft
Das vom Verwaltungsverband Langenau als sachlich und örtlich zuständiger unterer Straßenverkehrsbehörde mit Zustimmung des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr sowie des Regierungspräsidiums Tübingen als höherer Straßenverkehrsbehörde angeordnete Durchfahrtsverbot für Lastkraftwagen ab zwölf Tonnen auf der Landesstraße 1079 bei Langenau-Albeck tritt nach längerer Vorbereitungszeit nun am 30. Mai 2011 in Kraft.
Die bisher noch fehlenden notwendigen Verbots- und Hinweisschilder auf den Landes- und Kreisstraßen werden im Lauf dieser Woche aufgestellt, so dass das Durchfahrtsverbot dann am Montag, 30. Mai 2011 endlich in Kraft gesetzt werden kann.
Mit dem Durchfahrtsverbot für Lastkraftwagen ab zwölf Tonnen auf der stark befahrenen Landesstraße 1079 zwischen der Dachserkreuzung bei Langenau und Seligweiler soll der Langenauer Stadtteil Albeck vom überörtlichen Schwerlastverkehr entlastet werden. Statt die Abkürzung über die Albecker Steige zu benutzen soll der Schwerlastverkehr künftig Albeck über das Autobahnkreuz Ulm/Elchingen auf der A 7 und A 8 umfahren.
Auf der Bundesautobahn A 7 in Fahrtrichtung Füssen vor der Anschlussstelle Langenau und auf der Bundesautobahn A 8 in Fahrtrichtung München vor der Anschlussstelle Ulm-Ost wird jeweils durch Hinweisschilder auf das Durchfahrtsverbot ab zwölf Tonnen für Langenau-Albeck und die Umfahrung über das Autobahnkreuz Ulm/Elchingen hingewiesen.
Langenau, den 23. Mai 2011
Verwaltungsverband Langenau, Theodor Nusser, Geschäftsführer
Kuftenstraße 19, 89129 Langenau


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